Schleswig-Holstein - Das Land Schleswig-Holstein hat eine neue allgemeine Ausnahmegenehmigung zur Verbesserung der Wahrnehmbarkeit von Fahrzeugen der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes erlassen. Die Regelung wurde vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus im Einvernehmen mit dem Innenministerium sowie dem Gesundheitsministerium beschlossen und gilt bundesweit bis zu einer einheitlichen Bundesregelung.
Die Genehmigung ermöglicht den Einsatz moderner Farbgebungen, Warnmarkierungen und Beschriftungen nach aktuellen DIN-Normen. Damit können Einsatzfahrzeuge künftig noch besser erkannt werden. Besonders für Rettungsdienstfahrzeuge und Feuerwehrfahrzeuge werden zeitgemäße Designs offiziell zugelassen, die die Sichtbarkeit im Straßenverkehr erhöhen.
Darüber hinaus dürfen zusätzliche blaue Warnleuchten an der Fahrzeugfront – sogenannte Kreuzungsblitzer – installiert werden. Diese verbessern insbesondere an Kreuzungen und Einmündungen die Wahrnehmung herannahender Einsatzfahrzeuge. Auch der Einsatz von Suchscheinwerfern wird erweitert: Sie dürfen künftig unter bestimmten Voraussetzungen während der Fahrt genutzt werden, um Einsatzstellen oder Hausnummern schneller zu finden.
Mit der neuen Regelung ersetzt das Land bisherige Einzelverfügungen aus den Jahren 2012 und 2015. Ziel ist es, die Sicherheit der Einsatzkräfte zu erhöhen und gleichzeitig die Erkennbarkeit von Feuerwehr-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstfahrzeugen im Straßenverkehr nachhaltig zu verbessern.
