Der Kreisfeuerwehrverband stellt ab sofort insgesamt neun vollständige Atemschutz-Leihgeräte zur Verfügung . Jedes Gerät besteht aus einem geprüften Atemschutzgerät inklusive Maske und Lungenautomat und ist in einer versiegelten Transport- und Lagerkiste verlastet.
Die Leihgeräte können von den Feuerwehren des Kreises genutzt werden, wenn der eigene Atemschutzbestand infolge eines Großeinsatzes oder durch Beschädigungen vorübergehend nicht einsatzfähig ist.
Ausgabemodalitäten
Die Ausgabe der Geräte erfolgt wie folgt:
Anforderung über die Leitstelle in Verbindung mit der Rufbereitschaft der Feuerwehrtechnischen Zentrale. Die Geräte werden in diesem Fall direkt an die Einsatzstelle verbracht. Alternativ können die Geräte nach vorheriger Absprache mit der Feuerwehrtechnischen Zentrale aus dem Tauschlager entnommen werden.
Die Leihgeräte sind in versiegelten Kisten untergebracht. Wird das Siegel geöffnet, fällt zur Deckung von Reinigung, Desinfektion und anschließender Prüfung eine Pauschale von 100 Euro pro Gerät an. Bleibt das Siegel unbeschädigt, entstehen keine Kosten.
Atemschutzstrecke
Für die Atemschutzstrecke werden im Bereich der Geräteausrüstung zusätzlich drei Reservegeräte vorgehalten. Diese dürfen ausschließlich im Bedarfsfall genutzt werden, wenn ein Gerät der Feuerwehr beim Anlegen oder während des Ablaufs ausfällt. Die Ausgabe erfolgt durch die Ausbilder gegen Unterschrift. Auch hier wird im Falle der tatsächlichen Nutzung eine Gebühr von 100 Euro pro Gerät erhoben.
Die Geräte dienen ausschließlich der kurzfristigen Notfallüberbrückung und ersetzen nicht den regulären Bestand der Feuerwehren oder der Strecke.
Koordination und Ansprechpartner
Die organisatorische Abstimmung erfolgt über die Leitstelle in Zusammenarbeit mit der Rufbereitschaft.
Bei weiteren Fragen stehen das Geschäftszimmer, die Feuerwehrtechnische Zentrale sowie der Vorstand des KFV jederzeit zur Verfügung.
